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Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
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TÄTIGKEITSBEREICH
Veröffentlicht von:
Sebastian Fitzer
Rechtsanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Neubrandenburg
iStock.com/tommaso79
Verstöße gegen den einzuhaltenden Mindestabstand stehen ganz oben auf der Tagesordnung des Straßenverkehrs. Da sie zudem sehr gefährlich sind, werden Sie von der Polizei in Neubrandenburg regelmäßig kontrolliert. Allein aus dem Bußgeldkatalog (Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht) drohen erhebliche Sanktionen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuell wichtigsten Fragen zum Thema Abstandsverstoß:
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Wir kennen das Vorgehen der Polizei und Ordnungsbehörden in Neubrandenburg und deren typische Fehler. Über die Zeit haben wir erfolgreiche Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Wir möchten unser Fachwissen mit Ihnen teilen. Uns ist es wichtig, Ihnen das umstrittene Thema Abstandsverstoß verständlich zu erklären. Dann werden Sie in der Lage sein, selbst einzuschätzen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, erfahren Sie, was Sie bei der Auswahl der Verkehrsrechtskanzlei Ihres Vertrauens beachten sollten, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren und mögliche Einschnitte in Ihren Geldbeutel, Ihr Punktekonto und Ihren Alltag durch ein Fahrverbot zu minimieren.
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Die Einhaltung des nötigen Mindestabstandes zwischen Fahrzeugen im Straßenverkehr ist streng geregelt. Bei einem Abstandsverstoß droht unter anderem der Bußgeldkatalog mit empfindlichen Sanktionen. Im Folgenden finden Sie einen anschaulichen Überblick über die Höhe des Bußgeldes, der Punkte in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot:
Art des Verstoße (Tatbestand: bei einer Geschwindigkeit von … betrug der Abstand weniger als…) | Bußgeld (in Euro) | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
81 - 100 km/h | |||
... 5/10 des halben Tachowerts | 75 | 1 | - |
... 4/10 des halben Tachowertes | 100 | 1 | - |
... 3/10 des halben Tachowertes | 160 | 1 | - |
... 2/10 des halben Tachowertes | 240 | 1 | - |
... 1/10 des halben Tachowertes | 320 | 1 | - |
101 - 130 km/h | |||
... 5/10 des halben Tachowerts | 75 | 1 | - |
... 4/10 des halben Tachowertes | 100 | 1 | - |
... 3/10 des halben Tachowertes | 160 | 2 | 1 Monat |
... 2/10 des halben Tachowertes | 240 | 2 | 2 Monate |
... 1/10 des halben Tachowertes | 320 | 2 | 3 Monate |
mehr als 130 km/h | |||
... 5/10 des halben Tachowerts | 100 | 1 | - |
... 4/10 des halben Tachowertes | 180 | 1 | - |
... 3/10 des halben Tachowertes | 240 | 2 | 1 Monat |
... 2/10 des halben Tachowertes | 320 | 2 | 2 Monate |
... 1/10 des halben Tachowertes | 400 | 2 | 3 Monate |
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Auch die Nichteinhaltung des Abstandsgebots unterhalb einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird bestraft.
Es droht ein Verwarngeld von 25 Euro. Die die Missachtung des Abstandsgebot zu einer
Häufige Verstöße gegen das Abstandsgebot können von Ordnungsbehörden als “beharrliche oder grobe Pflichtverletzung" verstanden werden. Dann droht ein separates Bußgeld und bis zu dreimonatiges Fahrverbot. Mehr zum Thema beharrliche oder grobe Pflichtverletzung erfahren Sie hier.
In der Probezeit kann die Nichteinhaltung des Abstandsgebots zusätzliche Folgen zu den oben genannten Sanktionen haben. Zum einen droht die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zum anderen kann ein kosten- und zeitintensives Aufbauseminar angeordnet werden.
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Die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Fahrzeugen dient der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Rechtsgrundlage für die nötige Einhaltung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug findet sich in § 4 Absatz 1 StVO. Die mit “Abstand” überschriebene Norm erklärt uns den Sinn und Zweck des Mindestabstandes. Der Mindestabstand ist nötig, um im Falle einer plötzlichen Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs selbst genug Platz zum Anhalten zu haben. Reicht der Mindestabstand zum Anhalten nicht aus, besteht die Gefahr schwerer Unfälle mit fatalen Folgen für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Das Gesetz nennt zwar keine konkreten Wert in Metern für den von PKW-Fahrern einzuhaltenden Mindestabstand. Jedoch sollte man sich bei der Berechnung des Sicherheitsabstandes an folgendem Grundsatz orientieren: Je schneller man fährt, desto mehr Abstand muss man halten. Mithilfe der Faustformel "Abstand gleich halber Tacho" kann der nötige Abstand konkret berechnet werden.
Innerhalb geschlossener Ortschaften hilft zudem die sogenannte Sekundenregel. Danach entspricht der Abstand der Distanz, die man innerhalb einer Sekunde zurücklegt. Erinnern wir uns kurz an die teils mühevolle und möglicherweise lange zurückliegende Zeit der Theorie in der Fahrschule. Die Formel zur Berechnung des Reaktionsweges lautet:
Geschwindigkeit (in km/h) durch 10 mal 3 (in Meter).
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Im Ergebnis beträgt der Mindestabstand innerorts 15 Meter.
Für höhere Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften hilft die Zweisekundenregel. Danach entspricht der Abstand der Distanz, die man innerhalb von zwei Sekunden zurücklegt. Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand nach der o.g. Formel 30 m.
Eine Orientierung bei der Einschätzung der Entfernung geben Ihnen die Leitpfosten am Fahrbahnrand. Diese sind in einem Abstand von jeweils 50 Meter aufgestellt.
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Die Polizei in Neubrandenburg und Umgebung nutzt verschiedene Methoden zur Überprüfung von Abstandsverstößen im Straßenverkehr. Die Messung erfolgt allem voran mit bzw. durch:
Neben den unterschiedlichen Methoden kommen verschiedene Geräte zum Einsatz. Eine Abstandsmessung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie ohne Fehler nach einem bestimmten nachvollziehbaren Verfahren vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet wurde. Gerade mobilen Messungen sind fehleranfällig. Und bei Schätzungen durch Polizeibeamte ist besondere Vorsicht geboten.
Eine rechtliche Einschätzung des Sachverhalts hängt im Detail von der konkret angewandten Messmethode ab. Diese wird Ihnen regelmäßig bereits in der Anhörung zum Bußgeldverfahren, spätestens jedoch im Bußgeldbescheid mitgeteilt.
Wenn Sie uns diese Information vertraulich übermitteln, können wir Ihren Fall recht genau einschätzen. Denn Dank unserer Erfahrung kennen wir das Vorgehen der Polizei in Neubrandenburg genau.
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Angesichts der hohen Sanktionen bei Abstandsverstößen ist es nahezu immer sinnvoll, zumindest eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wird Ihren Fall schnell erfassen und auf zielsicher auf die Angriffspunkte stoßen. Zudem ist das erste Schwert des Anwalts das Recht zur Akteneinsicht. Machen Sie sich diese Waffe zu eigen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines Abstandsverstoßes wehren möchten.
Es gibt zahlreiche Fehlerquellen und Fallstricke, deren Begutachtung einer besonderen Expertise bedarf.
Wenn Sie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot abwehren möchten, ist Eile geboten. Denn der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen nach der postalischen Zustellung bei Ihnen erhoben werden. Soll der Einspruch Erfolg haben, muss er gut begründet werden. Das setzt eine genaue Analyse des Sachverhalts und aktuelle Kenntnis über die Gesetzeslage und Rechtsprechung voraus. All das nimmt Ihnen ein erfahrener Experte ab.
Wehren Sie sich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid und schonen Sie dadurch frühzeitig Ihr Punktekonto in Flensburg!
Im Zusammenhang mit Abstandsverstößen kann es vorkommen, dass sich ein vorausfahrender Fahrer in seiner Freiheit beeinträchtigt fühlt. Das weitere Verhaltensweisen des “Dränglers”, wie z. B. die Benutzung der Lichthupe oder des Signalhorns voraus. In einem solchen Fall müssten Sie sich mit dem strafrechtlichen Vorwurf der Nötigung auseinandersetzen. Im Fall der Eröffnung eines Strafverfahrens empfehlen wir Ihnen dringend, sich Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Neubrandenburg zu nehmen.
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Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Sebastian Fitzer, stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Seite, wenn gegen Sie der Vorwurf des nicht eingehaltenen Mindestabstandes erhoben wird. In unserer Verkehrsrechtskanzlei beraten wir Sie mit der Erfahrung aus über 12.500 Fällen in über 25 Jahren. Wir sind in Neubrandenburg für Sie erreichbar und vor Ort für Sie im Einsatz. Das Vorgehen der Polizei, deren typische Fehler sowie die Rechtsprechung kennen wir genau.
Wir prüfen die Beweislage und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Sofern sich Angriffspunkte ergeben, setzen wir uns dafür ein, den Vorwurf aus der Welt zu schaffen.
Wenn der Vorwurf sich als zutreffend und bewiesen herausstellen sollte, prüfen wir die Möglichkeiten einer Reduzierung oder Anpassung der Sanktionen an Ihre berufliche oder persönliche Situation. Unsere Erfahrung zeigt, dass es regelmäßig einen Handlungsspielraum gibt.
Vertrauen Sie auf unsere fachlichen und menschlichen Kompetenzen als Ihr Expertenteam für die Bereiche rund um den Straßenverkehr in Neubrandenburg und zählen Sie auf unsere Unterstützung. Mit unserer Hilfe können Sie nicht nur Ihren Geldbeutel bzw. die Versicherungsprämie, sondern auch Ihr Punktekonto und letztlich auch Ihre Nerven schonen.
Übermitteln Sie Ihren Fall schnell und einfach online. Wir werden Ihr Anliegen sorgfältig prüfen. In unserer kostenlosen Erstberatung finden wir gemeinsam eine zu Ihrer Situation passende Lösung!
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ausgezeichnete Bewertungen
über 25 Jahre Erfahrung (> 12.500 Fälle)
kostenlose Erstberatung
Unser Ziel ist es, Sie schnell und zuverlässig über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und Ihre Ansprüche in effizienten Verfahren konsequent durchzusetzen. Wir nutzen moderne Kommunikationsmittel, um uns die Arbeit gegenseitig zu erleichtern und Sie jederzeit transparent über Fortschritte zu informieren. Ihren Fall prüfen wir kostenlos in drei Schritten:
1
Einfache Online-Fallprüfung
Sie schildern uns bequem Ihren Fall, indem Sie verständliche Fragen zu Ihrem Thema beantworten (max. 2 Min.).
2
Kostenlose telefonische Beratung
Wir rufen Sie innerhalb von 3 Stunden an, um Sie kompetent über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren.
3
Problem professionell lösen lassen
Sie entscheiden, wir machen! Wenn Sie uns Ihren Fall anvertrauen, kümmern wir uns um alles Weitere.
Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
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