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TÄTIGKEITSBEREICH

Fusion Festival Polizeikontrolle

Autobahn
Sebastian Fitzer

Veröffentlicht von:

Sebastian Fitzer

Rechtsanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Neubrandenburg

Fusion Festival

Polizeikontrollen zur Fusion: so verhalten Sie sich richtig

Das Fusion-Festival in Lärz lockt (fast) jedes Jahr Besucher aus der ganzen Welt an. Und die Polizei begrüßt und verabschiedet die Besucher mit einem massiven Aufgebot. Als Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht begleite ich das Wechselspiel seit Jahren.

Meine Beobachtung: Die Polizei greift jedes Jahr tiefer in die Rechte der Besucher ein. Das tut sie vor allem zur Gefahrenabwehr. Doch von den meisten Festivalbesuchern geht keine Gefahr aus. Nicht alle Maßnahmen sind rechtmäßig. Bei der Fusion ist die Polizei nicht ihr Freund und Helfer!

Fusion Festival

Mir ist es wichtig, Sie über Ihre Rechte aufzuklären, um schwerwiegende Konsequenzen wie z.B. ein Bußgeld oder Strafverfahren, Punkte in Flensburg sowie den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Mit den folgenden 5 einfachen Grundregeln verhalten Sie sich von Anfang an richtig:

#1 Nicht breit fahren

Wer unter Einfluss von Drogen (inkl. Alkohol) fährt, gefährdet sich und andere. Wird man erwischt, ist allen voran der Führerschein in Gefahr. Daher:

  • mindestens 24 Stunden vor der Fahrt keine Drogen (inkl. Alkohol) konsumieren
  • danach sind die meisten Substanzen nicht mehr im Blut nachweisbar
  • Fahrer ist jeder, der kein Fußgänger oder Beifahrer ist (z.B. Fahrrad, E-Scooter)

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#2 Reden ist silber, Schweigen ist Gold

Ein eiserner Grundsatz der Strafverteidigung lautet: Mit der Polizei spricht man nicht!

  • es gibt keine Pflicht, sich zu äußern – Schweigen ist nicht unhöflich, sondern clever
  • einzige Verpflichtung: Personalien, Führerschein und KFZ-Papiere vorzeigen
  • niemals über Ihren Konsum sprechen – Polizisten kennen keine harmlosen Jugendsünden, wiederholter oder regelmäßiger Konsum wiegt schwerer

Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich daher nicht in ein Gespräch verwickeln. Bereits hier beginnt die Ermittlung – gegen Sie! Die Beamten sind geschulte Ermittler und suchen nach Verdachtsmomenten für weitere Maßnahmen. Machen Sie es sich leicht und der Polizei schwer, indem Sie z. B. sagen:

  • Dazu möchte ich mich nicht äußern.
  • Das habe ich nicht gesagt.
  • Nein.

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#3 Bluttests und/oder Durchsuchungen weder zustimmen noch anerkennen

Allein die Teilnahme an der Fusion begründet keinen Verdachtsmoment. Daher darf die Polizei grundsätzlich erstmal nur:

  • bei Fahrern allgemeine Verkehrskontrollen durchführen
  • bei Fußgängern oder Beifahrern lediglich die Personalien kontrollieren
  • That´s it!

Alle weiteren Maßnahmen muss die Polizei gesondert anordnen und begründen. Das kann sie nur aufgrund konkreter Verdachtsmomente für das Vorliegen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Hat die Polizei sich diese erarbeitet, darf Sie Folgendes anordnen:

  • bei Fahrern: Bluttests und/oder Durchsuchungen
  • bei Fußgängern: Durchsuchungen
  • That´s it!

Sofern Bluttests und/oder Durchsuchungen angeordnet wurden:

  • äußern Sie verbalen Widerspruch, z.B. "Ich möchte keine Blutentnahme"
  • leisten Sie keinen körperlichen Widerstand
  • unterschreiben Sie nichts – das gilt im Zweifel als Zustimmung

Ein negativer Bluttest ohne Zustimmung des Betroffenen ist eine Körperverletzung. Daher ist die Polizei bei der Anordnung gegen Ihren Willen erfahrungsgemäß sehr zurückhaltend.

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#4 freiwillige Tests freundlich ablehnen

Wichtig zur Ausgangssituation: Nicht Sie müssen erklären, warum Sie nicht an polizeilichen Maßnahmen mitwirken möchten. Im Gegenteil: Wenn die Polizei in Ihre Rechte eingreifen möchte, braucht sie dafür eine Rechtsgrundlage und muss den Eingriff begründen.

Dieser grundrechtliche Schutz vor staatlichen Eingriffen ist eingeschränkt bei:

  • begründeten Verdachtsmomenten für das Vorliegen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (Anfangsverdacht)
  • freiwilligen Teilnahmen an polizeilichen Maßnahmen (Zustimmung)

Die Polizei setzt immer dann auf Freiwilligkeit, wenn sie keine rechtliche Handhabe hat, eine Maßnahme aufgrund eines Anfangsverdachts anzuordnen. Das sind z.B.

  • alle Vortests, wie Atemalkohol- und Drogenschnelltests (Schweiß, Urin, Speichel)
  • jegliche Art von Verhaltensprüfungen, z.B. mit geschlossenen Augen …

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen von Aussagen wie:

  • “Wer nichts zu befürchten hat, kann doch schnell mitmachen.” – genau hinhören: “kann” heißt nicht “muss”
  • “Wenn Sie nicht freiwillig mitmachen, dann werden wir …” – falsch: läge ein Anfangsverdacht vor, müsste die Polizei diesem sogar per Anordnung nachgehen

Bleiben Sie stets freundlich, machen Sie keine freiwilligen Tests mit und sagen Sie stattdessen:

"Lieber Herr Polizist, aus meinem Verhalten, nicht mitzuwirken, dürfen Sie keine negativen Schlüsse ziehen. Das ist ein Grundrecht von mir. Ich bitte Sie, das zu beachten.”

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#5 frühzeitig einen Anwalt fragen, im Notfall mich anrufen

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Handlungsmöglichkeiten, sofern Sie nach einer Polizeikontrolle Schwierigkeiten befürchten. Die Minimierung möglicher Schäden beginnt schon damit, sich rechtzeitig auf die zu erwartenden Folgemaßnahmen und Untersuchungen der Behörden vorzubereiten, z.B. durch Abstinenzzeiten.

Anwaltlicher Rat ist im Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen meist nicht teuer. Lassen Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht beraten.

In einer kostenlosen Erstberatung können Sie sich gern von meiner Fachkompetenz aus über 25 Jahren im Verkehrs- und Strafrecht überzeugen. Dazu müssen Sie nichts weiter tun, als mir Ihren Fall schnell und bequem online zu übermitteln. Ich werde Ihre Angaben sorgfältig prüfen und Sie innerhalb von 3 Stunden zurückrufen.

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