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Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
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Veröffentlicht von:
Sebastian Fitzer
Rechtsanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Neubrandenburg
Foto von D'Vaughn Bell
Wer kennt die Verlockung nicht? Die Verkehrslage erscheint günstig, um schnell auf dem Handy eine Nachricht zu tippen, einen Anruf anzunehmen oder die neueste Push-Benachrichtung zu lesen. Das ist keine gute Idee, wenn Sie Fahrer eines Fahrzeugs oder Fahrrads sind. Denn ein sogenannter Handyverstoß ist gefährlich. Deshalb droht ein empfindliches Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für schwere Verstöße.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuell wichtigsten Fragen zum Thema Handy am Steuer. Sie erhalten eine Übersicht über Sanktionen des Bußgeldkatalogs. Wir klären Sie über die mit der Nutzung von elektronischen Geräten verbundenen Gefahren auf. Sie werden erfahren, wie weitreichend und umfassend das Verbot des Handys am Steuer geregelt ist. Anschließend erklären wir Ihnen die engen erlaubten Nutzungsmöglichkeiten während des Fahrens. Sollten Sie in den Fokus der Polizei und Ordnungsbehörden geraten, erhalten Sie nützliche Hinweise dazu, wann Sie einen Rechtsanwalt einschalten sollten. Schließlich geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Erfahrungen und Leistungen für Sie. Daraus können Sie erkennen, warum es wichtig ist, eine auf das Verkehrsrecht in Neubrandenburg spezialisierte Kanzlei wie unsere zu engagieren. Gerade wenn um die Abwehr des immer knapper werden Punktekontos in Flensburg die die Abwendung oder -milderung eines Fahrverbots geht, in werden Sie für schnelle und kompetente Hilfe dankbar sein.
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Wir kennen das Vorgehen der Polizei und Ordnungsbehörden in Neubrandenburg und deren typische Fehler. Über die Zeit haben wir erfolgreiche Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Wir möchten unser Fachwissen mit Ihnen teilen. Uns ist es wichtig, Ihnen das komplexe Thema Handyverstoß verständlich zu erklären. Dann werden Sie in der Lage sein, selbst einzuschätzen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, erfahren Sie, was Sie bei der Auswahl der Verkehrsrechtskanzlei Ihres Vertrauens beachten sollten, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren und mögliche Einschnitte in Ihren Geldbeutel, Ihr Punktekonto und Ihren Alltag durch ein Fahrverbot zu minimieren.
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Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick über das drohende Bußgeld, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot bei einem Handyverstoß.
Art des Verstoße (Tatbestand: rechtswidrige Benutzung eines elektronischen Geräts ) | Bußgeld (in Euro) | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
beim Führen eines Fahrzeugs | 100 | 1 | - |
… mit Gefährdung | 150 | 2 | 1 Monat |
… Sachbeschädigung | 200 | 2 | 1 Monat |
beim Radfahren | 55 | - | - |
… mit Gefährdung | 75 | - | - |
… Sachbeschädigung | 100 | - | - |
Wer ein Fahrzeug führt und dabei ein Handy oder anderes elektronisches Gerät benutzt, muss also mindestens mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Hat der Handyverstoß Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer, steigen nicht nur das Bußgeld auf 150 Euro bzw. 200 Euro und die Anzahl der Punkte in Flensburg auf zwei. Es kommt sogar noch ein Fahrverbot hinzu. Das Verbot gilt nicht nur für Autos sondern allgemein für alle Fahrzeuge, z. B. Motorräder, LKW, Transporter und Busse.
Auch für Fahrradfahrer ist die Nutzung eines Handys während des Fahrens verboten. Ihnen drohen zwar grundsätzlich keine Punkte in Flensburg und kein Fahrverbot. Jedoch kann ein empfindliches Bußgeld bis zu 100 Euro verhängt werden.
Häufige Verstöße gegen das Handyverbot können von Ordnungsbehörden als “beharrliche oder grobe Pflichtverletzung" verstanden werden. Dann droht ein separates Bußgeld und bis zu dreimonatiges Fahrverbot.
In der Probezeit kann die verbotene Handynutzung zusätzliche Folgen zu den oben genannten Sanktionen haben. Zum einen droht die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zum anderen kann ein kosten- und zeitintensives Aufbauseminar angeordnet werden.
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Wenn man sich auf den Straßen dieses Landes umschaut, könnte man leicht den Eindruck gewinnen, ein Handy am Steuer zu nutzen sei immer noch erlaubt oder zumindest eine überflüssige Regelung. Schließlich nutzen viele Fahrer während der Fahrt ein Smartphone oder anderes elektronisches Gerät.
Die folgende Statistik zeigt, dass eine Vielzahl der Fahrer während der Fahrt Informationen vom Bildschirm aufnehmen:
Damit übersehen immer noch viele Fahrer die mit der Informationsaufnahme verbundenen Gefahren oder sie schätzen Ihre Fähigkeiten falsch ein. Beides ist fahrlässig und letztlich gefährlich für sich und andere. Denn Handynutzung am Steuer führt zu Ablenkung, beeinträchtigt das Reaktionsvermögen und erhöht somit das Unfallrisiko.
Mit dem Handyverbot möchte der Gesetzgeber dem Risiko von Unfällen entgegenwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Denn der Straßenverkehr gilt im Allgemeinen wegen seiner Schnelligkeit, Komplexität und der jederzeitigen Möglichkeit von unerwartet auftretenden Ereignissen als gefährlich. Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer trägt eine Verantwortung nicht nur für seine eigene Sicherheit, sondern auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Daher ist eine permanente ungestörte Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr erforderlich, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Die Polizei und Ordnungsbehörden in Neubrandenburg und Umgebung wissen, dass viele Fahrer sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht bewusst sind. Sie kennen die Entwicklungen der Fallzahlen und sind täglich mit teilweise schweren Folgen von Verkehrsunfällen konfrontiert, die nur eine Sekunde Unachtsamkeit durch einen Handyverstoß haben kann. Daher achtet die Polizei bei allgemeinen Verkehrskontrollen auf Handyverstöße oder führt dazu gezielte Kontrollen durch.
Um den Verstoß zu beweisen, muss die Polizei nicht zwingend ein Foto oder Video aufnehmen. Es kann die Beobachtung eines Polizisten genügen (Zeugenbeweis). Welche Auswirkungen der Zeugenbeweis auf ein Verfahren hat und wie Sie sich gegen ein falsche Beobachtung wehren, erfahren Sie weiter unten in “Was unsere Verkehrsrechtskanzlei für Sie tun kann”.
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Allgemein wird zwar nur vom Handyverbot gesprochen. Jedoch offenbart ein Blick in die Rechtsgrundlage des § 23 Absatz 1 StVO eine viel weitergehenden und strengere Verbotsnorm.
Die verbotene Handlung besteht schon darin, während der Fahrt ein elektronisches Gerät in die Hand zu nehmen oder in der Hand zu halten. Das erfordert keine konkrete Bedienung.
Das Gesetz spricht zwar von der erlaubten Möglichkeit einer kurzen und Verkehrshältnissen angemessenen Blickabwendung. Jedoch zeigt unsere Erfahrung, dass die Praxis der Ordnungsbehörden und Gerichte in Neubrandenburg sehr streng ist. Demnach muss der Fahrer nicht einmal auf das Gerät schauen. Die bloße Möglichkeit einer Ablenkung genügt.
Mit dem Handy in der Hand ist Folgendes verboten:
Das Handyverbot umfasst jedes elektronische Gerät zur
Das Verbot von elektronischen Geräten am Steuer ist nahezu allumfassend. Die gängigsten Beispiele sind:
Seien Sie daher sehr zurückhaltend und nutzen das Handy und andere elektronische Geräte am besten gar nicht während der Fahrt.
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Das Handyverbot gilt nur “beim Führen eines Fahrzeugs” (lfd. Nr. 246.1 ff. BKatV). Mit Führen meint der Gesetzgeber die Teilnahme am fließenden Straßenverkehr. In Abgrenzung dazu ist die Nutzung elektronischer Geräte im ruhenden Verkehr gestattet. Dazu muss das Fahrzeug auf einer geeigneten Fläche abgestellt und der Motor ausgeschaltet sein.
Steht ein Fahrzeug an einer roten Ampel oder im Stau, kommt regelmäßig die Streitfrage auf, ob die Nutzung erlaubt oder verboten ist. Die Nutzung ist erlaubt, wenn der Motor vollständig abgeschaltet ist. Eine Start-Stopp-Automatik erfüllt dieses Kriterium nicht. Wir können Ihnen selbst eine Nutzung bei abgeschaltetem Motor nicht empfehlen. Zum einen begeben Sie sich in einen potenziellen Rechtsstreit. Zum anderen könnten Sie infolge von Unaufmerksamkeit das Fortsetzen des Verkehrs übersehen und somit ein Hindernis darstellen.
Erlaubt ist die Nutzung elektronischer Geräte mithilfe technischer Möglichkeiten, ohne in die Hand nehmen und Blickabwendung. Die Klassiker sind Freisprecheinrichtungen oder andere Sprachsteuerung, Menüführung über die Bordelektronik des Fahrzeugs oder der Griff zum Knopf im Ohr.
Das Handy kann legal als mobiles Navigationsgerät genutzt werden, wenn es während der Fahrt nicht in die Hand genommen wird. Dies ist dann der Fall, wenn das Gerät in einer Halterung befestigt ist. Wir empfehlen Ihnen, die Halterung im engen Blickfeld des Fahrers anzubringen und sich stets auf den Verkehr zu konzentrieren.
Fahrradfahrer müssen vor der Nutzung einfach nur stehen bleiben, um das Handy erlaubt nutzen zu dürfen.
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Das erste Schwert des Anwalts ist das Recht zur Akteneinsicht. Machen Sie sich diese Waffe zu eigen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines Handyverstoßes wehren möchten. Ein Experte für Verkehrsrecht kennt die typischen Fehlerquellen und weiß, wo er sie in der Akte findet.
Es gibt zahlreiche Fallkonstellationen und Sondervorschriften, die einer näheren Betrachtung bedürfen. Zudem nimmt die Komplexität eines Falles zu, wenn ein Handyverstoß mit anderen Verstößen zusammentreffen. Es ist sinnvoll, solche Themen in einem anwaltlichen Beratungsgespräch zu erörtern.
Ebenfalls ratsam ist die Hinzuziehung eines Experten für Verkehrsrecht, wenn
Die beispielhafte Aufzählung gibt einen groben Überblick über die möglichen Angriffspunkte in einem Bußgeldverfahren wegen der verbotenen Nutzung eines Handys am Steuer. Wenn der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Erfolg haben soll, muss er gut begründet werden. Das setzt eine genaue Analyse des Sachverhalts und aktuelle Kenntnis über die Gesetzeslage und Rechtsprechung voraus. All das nimmt Ihnen ein erfahrener Experte ab.
Wehren Sie sich gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide und schonen Sie dadurch frühzeitig Ihr Punktekonto in Flensburg!
Sollten durch die verbotene Handynutzung andere Sachen oder sogar Personen zu Schaden gekommen sein, ist dringend anzuraten, sich die Hilfe eines Rechtsanwalts zu nehmen.
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Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Sebastian Fitzer, stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Seite, wenn gegen Sie der Vorwurf der Handynutzung am Steuer erhoben wird. In unserer Verkehrsrechtskanzlei beraten wir Sie mit der Erfahrung aus über 12.500 Fällen in über 25 Jahren. Wir sind in Neubrandenburg für Sie erreichbar und vor Ort für Sie im Einsatz. Das Vorgehen der Polizei und Ordnungsbehörden, deren typische Fehler sowie die Rechtsprechung kennen wir genau.
Wir prüfen die Beweislage und Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Sofern sich Angriffspunkte ergeben, setzen wir uns dafür ein, den Vorwurf aus der Welt zu schaffen.
Wenn der Vorwurf sich als zutreffend und bewiesen herausstellen sollte, prüfen wir die Möglichkeiten einer Reduzierung oder Anpassung der Sanktionen an Ihre berufliche oder persönliche Situation. Unsere Erfahrung zeigt, dass es regelmäßig einen Handlungsspielraum gibt.
Vertrauen Sie auf unsere fachlichen und menschlichen Kompetenzen als Ihr Expertenteam für die Bereiche rund um den Straßenverkehr in Neubrandenburg und zählen Sie auf unsere Unterstützung. Mit unserer Hilfe können Sie nicht nur Ihren Geldbeutel bzw. die Versicherungsprämie, sondern auch Ihr Punktekonto und letztlich auch Ihre Nerven schonen.
Übermitteln Sie Ihren Fall schnell und einfach online. Wir werden Ihr Anliegen sorgfältig prüfen. In unserer kostenlosen Erstberatung finden wir gemeinsam eine zu Ihrer Situation passende Lösung!
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schnell und verlässlich
ausgezeichnete Bewertungen
über 25 Jahre Erfahrung (> 12.500 Fälle)
kostenlose Erstberatung
Unser Ziel ist es, Sie schnell und zuverlässig über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und Ihre Ansprüche in effizienten Verfahren konsequent durchzusetzen. Wir nutzen moderne Kommunikationsmittel, um uns die Arbeit gegenseitig zu erleichtern und Sie jederzeit transparent über Fortschritte zu informieren. Ihren Fall prüfen wir kostenlos in drei Schritten:
1
Einfache Online-Fallprüfung
Sie schildern uns bequem Ihren Fall, indem Sie verständliche Fragen zu Ihrem Thema beantworten (max. 2 Min.).
2
Kostenlose telefonische Beratung
Wir rufen Sie innerhalb von 3 Stunden an, um Sie kompetent über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren.
3
Problem professionell lösen lassen
Sie entscheiden, wir machen! Wenn Sie uns Ihren Fall anvertrauen, kümmern wir uns um alles Weitere.
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