Friedrich-Engels-Ring 46, 17033 Neubrandenburg
Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
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TÄTIGKEITSBEREICH
Veröffentlicht von:
Sebastian Fitzer
Rechtsanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Neubrandenburg
Foto von Maxim Abramov auf Unsplash
Jeder Verkehrsteilnehmer war schon einmal unaufmerksam oder hat eine falsche Entscheidung getroffen. Gerade gelbe Ampeln scheinen das menschliche Naturell geradezu zu “provozieren”.
Egal ob nachvollziehbar oder nicht: das Überfahren des roten Lichts einer Ampel (sogenannter Rotlichtverstoß) kann an Kreuzungen oder anderen Stellen, an denen Ampeln den Straßenverkehr regeln, nicht nur gefährlich sein, sondern einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei der Bewertung eines sogenannten Rotlichtverstoßes kommt es entscheidend auf folgende Fragen an:
Foto von Maxim Abramov auf Unsplash
Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema “rote Ampel überfahren”. Sie erhalten eine anschauliche Übersicht zu drohendem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot.
Ziel ist es, Ihnen Antworten an die Hand zu geben, die Sie befähigen werden, zu entscheiden, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe abzuwehren oder zumindest abzumildern.
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Unsere tabellarische Übersicht gibt einen ersten Überblick über die teilweise sehr detaillierten und komplizierten Regelungen bei Rotlichtverstößen. Die Übersicht beinhaltet die häufigsten Fälle im Bereich von Bußgeldverfahren.
Bei unterhalb von Bußgeldern verorteten Verwarngeldverfahren stehen Punkte in Flensburg und Fahrverbote nicht zur Debatte. Die Kosten dafür sind auf 55 € begrenzt. Diese Kosten stehen unserer Erfahrung nach regelmäßig nicht im Verhältnis zu jenen Kosten des anwaltlichen Vorgehens. Sollten Sie dennoch eine rechtliche Vertretung wünschen, können Sie uns Ihren Fall selbstverständlich schnell und bequem online übermitteln.
Es gibt zahlreiche Sonderfälle. Sollten in Ihrem Fall besondere Umstände vorliegen, zögern Sie nicht, uns diese über die allgemeine Online-Fallaufnahme mit Ihren eigenen Worten kurz zu schildern. Auch dafür finden wir eine Lösung.
Art des Rotlichtverstoßes (Tatbestand) | Bußgeld (in Euro) | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Missachtung des Grünpfeils beim Rechtsabbiegen | 70 | 1 | - |
Einfacher* Rotlichtverstoß (*Ampel bis 1 Sek. rot) | 90 | 1 | - |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 200 | 2 | 1 Monat |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 240 | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter* Rotlichtverstoß (*mehr als 1 Sek. rot) | 200 | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 320 | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 360 | 2 | 1 Monat |
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Die sprachlich etwas kompliziert erscheinende Unterscheidung des Gesetzgebers zwischen "einfachen” und “qualifizierten” Rotlichtverstößen liegt in der Frage: Wie lange war die Ampel schon rot?
Ein “einfacher Rotlichtverstoß” liegt vor, wenn die Ampel bis zu einer Sekunde rot war. Hierbei handelt es sich um die einfachste Form von Rotlichtverstößen.
Ein “qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Die Bezeichnung bringt das gesteigerte Unrecht gegenüber dem einfachen Verstoß zum Ausdruck. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand, der eine länger als eine Sekunde auf rot stehende Ampel überfährt entweder besonders unaufmerksam oder ignorant ist. In beiden Fällen wird eine besondere Untauglichkeit angenommen, die höher zu sanktionieren sei.
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Fehler sind nicht nur menschlich, sondern können auch von Maschinen begangen werden. Wer oder was hat den Rotlichtverstoß erfasst und welche Auswirkungen hat das auf Ihren Fall?
Zuerst ist immer zu klären, ob der erhobene Vorwurf den Tatsachen entspricht.
Auf menschlicher Ebene wird es schon dann problematisch, wenn Polizisten den Rotlichtverstoß mit eigenen Augen beobachtet haben wollen. Richtig spannend wird es, wenn die Zeitangabe aus dem Gefühl folgt.
Auf maschineller Ebene ist eine Fehlfunktion der Ampel auszuschließen. Im Behördendeutsch Ihrer Anhörung oder im Bußgeldbescheid ist vermutlich von einer “Lichtzeichenanlage” oder kurz: “LZA” die Rede.
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Rote Ampeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Egal ob Sie mit einem Kraftfahrzeug oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Jedoch richten sich die Sanktionen im Wesentlichen nach der Gefährlichkeit des Fortbewegungsmittels. Vereinfacht kann man sagen: Je gefährlicher der Zusammenstoß des eigenen Fortbewegungsmittels mit anderen Verkehrsteilnehmern wäre, desto härter sind die Konsequenzen.
Radfahrer sind weniger gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer als Kraftfahrzeuge. Daher drohen ihnen zwar keine Fahrverbote. Dennoch sind die Sanktionen für Fahrradfahrer nicht zu vernachlässigen. Auch Radfahrer müssen mit erheblichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick.
Art des Verstoßes (Tatbestand) | Bußgeld (in Euro) | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (*Ampel bis 1 Sek. rot) | 60 | 1 | Nein |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 100 | 1 | Nein |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall oder Sachbeschädigung | 120 | 1 | Nein |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (*Ampel länger 1 Sek. rot) | 100 | 1 | Nein |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 160 | 1 | Nein |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall oder Sachbeschädigung | 180 | 1 | Nein |
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Halten Sie sich bei allem Ärger über die eigene Fehlbarkeit oder einen fehlerhaften Bußgeldbescheid bitte für einen kurzen Moment den Regelungszweck des Gesetzes vor Augen: es geht um die Sicherheit des Straßenverkehrs.
Dort, wo Ampeln den Straßenverkehr regeln, treffen regelmäßig Verkehrsteilnehmer aus unterschiedlichen Richtungen aufeinander. Hierin besteht ein besonders hohes Gefahrenpotenzial, das vom Bußgeldkatalog entsprechend hoch sanktioniert wird. Diese Sanktionen sollen nach dem idealgesetzlichen Leitbild zu besonderer Vorsicht und letztlich einem fairen und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr führen.
Sofern Sie Zweifel an der Richtigkeit der gegen Sie erhobenen Vorwürfe haben oder von einem unfairen Bußgeldverfahren betroffen sind, lassen Sie uns reden.
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Mein Team und ich sind Experten für Verkehrsrecht in Neubrandenburg. Mit unserer Erfahrung erkennen wir schnell und zuverlässig, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Wir sind nicht nur persönlich für Sie in Neubrandenburg erreichbar, sondern beraten Sie von Anfang an fair und transparent auf höchstem fachlichem Niveau.
Unsere erste Einschätzung erhalten Sie in einer kostenlosen Erstberatung.
Wir werden Ihnen nur dann empfehlen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, soweit dies für Sie sinnvoll ist. Diese Frage lässt sich regelmäßig nicht allein anhand der juristischen Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs beantworten. Wir werden Ihnen ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid nur dann empfehlen, wenn unsere Kosten im Verhältnis zu den Ihnen drohenden Sanktionen und möglichen Langzeitfolgen stehen.
Nicht zuletzt hat uns die Erfahrung aus über 12.500 Fällen gezeigt, dass die menschliche Komponente gerade in Zeiten zunehmender Anonymisierung immer wichtiger wird. Wir sind gern Ihr menschlicher Kompass im Meer der Informationsflut.
Lassen Sie uns Ihren Fall in einem vertraulichen Rahmen miteinander besprechen und eine zu Ihrer Situation passende Lösung finden. Dafür brauchen Sie nichts weiter tun, als uns Ihren Fall schnell und einfach online zu übermitteln.
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über 25 Jahre Erfahrung (> 12.500 Fälle)
kostenlose Erstberatung
Unser Ziel ist es, Sie schnell und zuverlässig über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und Ihre Ansprüche in effizienten Verfahren konsequent durchzusetzen. Wir nutzen moderne Kommunikationsmittel, um uns die Arbeit gegenseitig zu erleichtern und Sie jederzeit transparent über Fortschritte zu informieren. Ihren Fall prüfen wir kostenlos in drei Schritten:
1
Einfache Online-Fallprüfung
Sie schildern uns bequem Ihren Fall, indem Sie verständliche Fragen zu Ihrem Thema beantworten (max. 2 Min.).
2
Kostenlose telefonische Beratung
Wir rufen Sie innerhalb von 3 Stunden an, um Sie kompetent über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren.
3
Problem professionell lösen lassen
Sie entscheiden, wir machen! Wenn Sie uns Ihren Fall anvertrauen, kümmern wir uns um alles Weitere.
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