Friedrich-Engels-Ring 46, 17033 Neubrandenburg

Logo

Rechtsanwalt Sebastian Fitzer

TÄTIGKEITSBEREICH

Strafverteidigung

Autobahn
Sebastian Fitzer

Veröffentlicht von:

Sebastian Fitzer

Rechtsanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Neubrandenburg

Gefängnis

iStock.com/ElmarGubisch

Rechtsanwalt für Strafrecht in Neubrandenburg

Vorladung erhalten? Anwalt fragen!

Sie haben eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter, eine Anklageschrift, einen Haftbefehl, einen Strafbefehl oder eine Ladung zum Strafvollzug erhalten? Dann sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger zurate ziehen, um von den besten Erfolgsaussichten zu profitieren.

Aufgrund unserer über 25-jährigen Expertise in und um Neubrandenburg beraten mein Team und ich Sie individuell. Sorgfältig und zeitnah prüfen wir, welche Verteidigungsstrategie sich für Ihre individuelle Situation empfiehlt. Laut offizieller Statistiken kommt es in allgemeinen Abteilungen in rund 75 bis 80 Prozent aller Verfahren zur Einstellung.

Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zur Rechtsberatung im Strafrecht:

  • Diebstahl, Betrug, Raub
  • Körperverletzung, Tötung
  • Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln
  • Nötigung (insbesondere im Straßenverkehr)
  • Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Gefängnis

iStock.com/ElmarGubisch

Zudem stellen wir Ihnen unsere praktische digitale Fallaufnahme vor, mit der Sie innerhalb weniger Stunden eine erste fachliche Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten.

Wichtig: Machen Sie bei einer Vorladung, Anklage oder Haft unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Informieren Sie sich zunächst, welche Möglichkeiten eine anwaltliche Vertretung bietet.

Verteidigung anfordern →

Anwalt für Strafrecht: Das bringt er

Als Anwalt für Strafrecht berate ich Sie gemeinsam mit meinem empathischen Team in allen Lebenslagen. Seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen, ergreife ich alle nötigen Maßnahmen, um juristische und finanzielle Konsequenzen von Ihnen abzuwenden.

Die Unschuldsvermutung unserer rechtsstaatlichen Ordnung besagt, dass ein jeder Beschuldigter bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt. Die Beweislast liegt beim Staat. Damit eine Ermittlung aufgenommen werden darf, muss zwingend ein Anfangsverdacht vorliegen.

Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt über unser praktisches Online-Formular auf.

Verteidigung anfordern →

Straftaten: Verfolgung nach Deliktart

Straftaten unterscheiden sich hinsichtlich der staatlichen Verfolgung durch die Deliktart.

  • Absolute Antragsdelikte werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt; etwa Hausfriedensbruch.
  • Mischantragsdelikte werden auch bei öffentlichem Interesse verfolgt; etwa manche Körperverletzungen.
  • Relative Antragsdelikte werden bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen verfolgt; etwa bei geringwertigen Diebstählen zum Nachteil Angehöriger.
  • Offizialdelikte wie Raub oder Betrug werden auch ohne Strafantrag des Geschädigten geahndet.

Verteidigung anfordern →

Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter

Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter ist zu erwarten, wenn die Ermittlungsbehörden einen Anfangsverdacht gegen Sie festgestellt haben. Dann erhalten Sie eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen – meist schriftlich, manchmal telefonisch. Anders als bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht besteht hier keinerlei Verpflichtung, der Einladung Folge zu leisten. Möchten Sie die Vernehmung aus Gründen der Höflichkeit dennoch absagen, empfehlen wir Ihnen, dies schriftlich zu tun, um subjektiv gefährliche Vernehmungssituationen zu vermeiden.

Ausnahme: Erhalten Sie eine Vorladung zwecks erkennungsdienstlicher Behandlung, sind Sie verpflichtet, diese wahrzunehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 
Durch die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger kann dieser Akteneinsicht beantragen, um Kenntnis vom aktuellen Ermittlungsstand zu erhalten. Dann können wir gemeinsam über das bestmögliche Vorgehen entscheiden. Gegebenenfalls macht eine Begleitung während der Vernehmung Sinn, um perfiden Verhörsituationen den Wind aus den Segeln zu nehmen und einer Anklage vorzubeugen. Auch nach bereits erfolgter Einlassung durch den Beschuldigten kann mithilfe eines Rechtsanwalts nach wie vor die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Verteidigung anfordern →

Anklageschrift

Wird das Verfahren nicht eingestellt, schließt die  Anklageschrift  die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab und steht für die Erhebung der öffentlichen Anklage. Der Staatsanwalt geht von einem hinreichenden Tatverdacht aus. Nach der Überprüfung der Anklageschrift durch das Gericht (§ 207 Abs. 1 StPO) entscheidet es über die Eröffnung oder Einstellung des Hauptverfahrens (§ 203 Abs. 2 StPO). Hält es einen hinreichenden Tatverdacht für gegeben, findet das Verfahren statt (§ 207 Abs. 2 StPO). Auch in diesem Stadium kann ein Rechtsbeistand wesentlichen Schaden von Ihnen abwenden. Gründe für die Einstellung oder den Aufschub einer Anklage können sein:

  • Widerlegen des Anfangsverdachts
  • Widerlegen des hinreichenden Tatverdachts
  • Formfehler der Anklageschrift
  • Einhaltung des Legalitätsprinzips

Ein Rechtsanwalt gewährleistet in jeder Phase die Einhaltung Ihrer Rechte als Beschuldigter. Dazu gehören:

  • das Recht auf Verteidigung durch einen Anwalt (§ 137 StPO).
  • das Recht auf Akteneinsicht (§ 147, 201 StPO).
  • das Recht auf fristgerechte Ladung (§ 217 StPO).
  • das Recht auf Anfechtung einzelner Beweise sowie die Stellungnahme zu Tatvorwürfen (§ 244-250 StPO)
  • Rechtsmittel wie Berufung und Revision

Zu den üblichen Mitteln der Verteidigung zählen zudem die Aussetzung, Einstellung, Verwerfung und Verjährung des Verfahrens. Sind Sie mit dem Ausgang des Strafprozesses nicht einverstanden, können wir uns zu Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision beraten (§ 312 ff StPO).

Verteidigung anfordern →

Inhaftierung

Inhaftierung unterscheidet sich nach Untersuchungshaft und Strafvollzug. In beiden Fällen besteht jederzeit das Recht, als Beschuldigter einen Anwalt hinzuzuziehen. Als erfahrene Strafrechtskanzlei in Neubrandenburg verfügen wir über einschlägiges Wissen um die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten während der Haft.

Verteidigung anfordern →

Untersuchungshaft

Für eine Untersuchungshaft sieht der Gesetzgeber hohe Hürden vor, um Betroffene vor Konsequenzen wie Jobverlust oder sozialer Stigmatisierung zu schützen. Sie darf nur dann durch ein Gericht angeordnet werden, wenn sowohl:

  • ein dringender Tatverdacht vorliegt. Ein Anfangsverdacht oder ein hinreichender Tatverdacht sind keine ausreichende Begründung für eine Inhaftierung.
  • als auch ein Haftgrund vorliegt. Dabei muss es sich nach § 112 StPO um Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr handeln, welche konkret feststellbar ist (die reine Vermutung genügt nicht).

Zudem gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; selbst bei schweren Straftaten wie versuchtem Totschlag. In der Praxis gehen Gerichte oftmals vorschnell von einer Fluchtgefahr aus. Diese kann durch familiäre Bindungen oder gute berufliche Integration ausgeräumt werden.

Bei Untersuchungshaft ist die Vertretung durch einen Strafverteidiger verpflichtend (§ 140 Abs. 2 StPO). Vom Gericht beigeordnete Anwälte werden häufig aufgrund ihres unterdurchschnittlichen Engagements gewählt, was sie bequemer für Gericht und Staatsanwaltschaft macht. Bevorzugen Sie daher stets einen selbst gewählten Wahlpflichtverteidiger, der Ihre Interessen ambitioniert wahrt.

In einem solchen Fall stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung:

  • Bei einer Haftprüfung liefern wir Argumente gegen den Haftgrund, etwa durch die Ausräumung eines dringenden Tatverdachts.
  • Die Prüfung des Haftbefehls auf Rechtsfehler.
  • Die Verständigung mit der Staatsanwaltschaft, die Haft durch eine Kaution oder Meldeauflagen auszusetzen.

Gut zu wissen: Kommt es bei einer Verhandlung zur Verurteilung, wird die verbüßte U-Haft auf die Strafe angerechnet (§ 51 StGB). Bei einem Freispruch steht Ihnen eine Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag zu.

Verteidigung anfordern →

Strafvollzug

Beim Strafvollzug erhält der Betroffene nach Eintritt der Rechtskraft die Ladung zum Strafantritt. Auch hier gilt es, verschiedene Optionen zu prüfen, mit deren Hilfe die persönlichen Folgen abgemildert werden können. Dies kann geschehen durch:

  • den Aufschub des Haftantritts auf einen späteren Zeitpunkt (bis zu vier Monate); etwa bei Pflege von Angehörigen, Geschäftsleitung eines Unternehmens, Drogentherapie, Haftunfähigkeit oder Kinderbetreuung.
  • Hafterleichterungen und Maßnahmen zur Resozialisierung, wie Ausgang, Aufsicht oder einen externen Arbeitsplatz.
  • vorzeitige Haftentlassung wie Halb- oder Zweidrittelstrafe (selbst bei lebenslangen Freiheitsstrafen). Bei Jugendstrafen ist die Verbüßung von Reststrafen unter erleichterten Voraussetzungen möglich.

Aufgrund der Komplexität rechtlicher Ansprüche sollten Sie deren Durchsetzung einem erfahrenen Fachmann überlassen. So können wir gemeinsam eine Verkürzung oder Erleichterung der Haft erreichen.

Sie möchten Klarheit über Ihre rechtliche Situation? Dann nutzen Sie unsere Online-Fallaufnahme, um in nur wenigen Stunden eine kompetente Einschätzung zu erhalten.

Verteidigung anfordern →

Ich helfe Ihnen!

schnell und verlässlich

ausgezeichnete Bewertungen

über 25 Jahre Erfahrung (> 12.500 Fälle)

kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Sebastian Fitzer

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

Unser Ziel ist es, Sie schnell und zuverlässig über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und Ihre Ansprüche in effizienten Verfahren konsequent durchzusetzen. Wir nutzen moderne Kommunikationsmittel, um uns die Arbeit gegenseitig zu erleichtern und Sie jederzeit transparent über Fortschritte zu informieren. Ihren Fall prüfen wir kostenlos in drei Schritten:

1

Einfache Online-Fallprüfung

Sie schildern uns bequem Ihren Fall, indem Sie verständliche Fragen zu Ihrem Thema beantworten (max. 2 Min.).

2

Kostenlose telefonische Beratung

Wir rufen Sie innerhalb von 3 Stunden an, um Sie kompetent über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren.

3

Problem professionell lösen lassen

Sie entscheiden, wir machen! Wenn Sie uns Ihren Fall anvertrauen, kümmern wir uns um alles Weitere.

Rechtsanwalt Sebastian Fitzer

Friedrich-Engels-Ring 46

17033 Neubrandenburg

Telefonnummer

(0395) 5 44 57 80

Social Media

Ich vertrete Sie

Geschwindigkeitsüberschreitung

Rote Ampel überfahren

Handy am Steuer

Abstand nicht eingehalten

Bußgeldbescheid & -verfahren

Unfallabwicklung

Strafverteidigung

Fusion Festival Polizeikontrolle

Die Kanzlei

Über mich

Rechtliches

Impressum

Datenschutzerklärung

© 2023 Sebastian Fitzer