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Rechtsanwalt Sebastian Fitzer

TÄTIGKEITSBEREICH

Bußgeldbescheid & -verfahren

Autobahn
Sebastian Fitzer

Veröffentlicht von:

Sebastian Fitzer

Rechtsanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Neubrandenburg

Bußgeldbescheid

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Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch prüfen!

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren erhalten? Dieser ist wahrscheinlich fehlerhaft!

Sofern die Begriffe Bußgeldbescheid und Anhörung im Bußgeldverfahren aufgrund eines behördlichen Schreibens keine Fremdworte für Sie sein sollten, sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel geben wir Ihnen grundlegende und verständlich aufbereitete Informationen zu folgenden Themen an die Hand:

  • Bußgeldbescheid
  • Anhörung
  • Bußgeldverfahren
  • Kosten
  • Abwehrmaßnahmen.
Bußgeldbescheid

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Zudem erhalten Sie auf unserer Website nähere Information zu den häufigsten bzw. aktuellste Themen aus unserer täglichen Praxis des Verkehrsordnungswidrigkeiten:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstand nicht eingehalten
  • rote Ampel überfahren
  • Handy am Steuer

Unser erster Ratschlag für Sie: schweigen Sie gegenüber der Polizei und Ordnungsbehörden, informieren Sie sich und entscheiden Sie dann, ob Sie sich von einen Rechtsanwalt für Verkehrsrechts vertreten lassen möchten.

Wir, das Team der Verkehrsrechtskanzlei Sebastian Fitzer, sind mit unserer Erfahrung aus über 12.500 Fal in über 25 Jahren persönlich für Sie vor Ort erreichbar. Sofern Sie von unserer Kompetenz, Professionalität und unserem persönlichen Engagement für Ihr Recht und Geld überzeugen möchten, können Sie gern unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Übermitteln Sie uns Ihren Fall schnell und bequem online und lassen Sie sich persönlich beraten lassen.

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Warum die Prüfung auf Fehler wichtig ist

Die Erfahrung meiner Tätigkeit als Verkehrsrechtsanwalt zeigt, dass ein Großteil der Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung nachweislich fehlerhaft sind. Meine Erfahrung deckt sich mit einer statistischen Auswertung, die in 56 % von knapp 15.000 überprüften Verfahren Fehler entdeckte (Quelle: VUT Verkehr). Auch in Neubrandenburg und Umgebung sind die Polizei und Ordnungsbehörden aufgrund der Vielzahl an Geschwindigkeitskontrollen und anderen Aufgaben oft überlastet. Das führt regelmäßig zu Fehlern, insbesondere bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Geschwindigkeitskontrollen. Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid ist angreifbar und kann bestenfalls vollständig aus der Welt geschafft werden.

Allerdings muss man die Fehler erkennen und in einem gut begründeten Einspruch vorbringen, um den Bußgeldbescheid aus der Welt zu schaffen. Dafür benötigt man neben einer Menge Erfahrung einen Blick für Details und stets aktuelle Kenntnisse über das geltende Recht sowie die Praxis der Behörden und Gerichte.

Wir in der Verkehrsrechtskanzlei Sebastian Fitzer verfügen über Erfahrung aus mehr als 12.500 Fällen in über 25 Jahren.

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frühzeitig gegen Punkte in Flensburg wehren

Punkte in Flensburg können für Autofahrer schnell zum Problem werden. Schon ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Damit verbunden sind regelmäßig Schwierigkeiten bei der Fahrt zur Arbeit oder dramatische Einschnitte in die private Lebensführung. Darüber hinaus drohen weitere Kosten, wie z. B. die Erhöhung der Versicherungsprämie.

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, wenn Sie sich gegen Punkte in Flensburg wehren wollen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Eintragung der Punkte sowie die Möglichkeiten der Löschung oder zumindest Reduzierung der Punkte. Vermeiden Sie am besten frühzeitig die mit Punkten in Flensburg verbundenen Langzeitfolgen!

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Fahrverbot vermeiden, verkürzen oder verschieben

Ein Fahrverbot kann für Autofahrer schnell zum Problem werden. Es kann nicht nur den Arbeitsweg, sondern auch die private Mobilität einschränken. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten. Dieser wird genau prüfen und erkennen, ob es Möglichkeiten gibt, das Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen. Möglicherweise können wir eine alternative Strafe wie eine Geldbuße oder eine Nachschulung erwirken oder eine Verkürzung des Fahrverbots erreichen.

Aber auch wenn das Fahrverbot bereits angeordnet wurde, gibt es noch Handlungsmöglichkeiten. Wir prüfen gemeinsam, ob eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung erfolgversprechend ist und welche Alternativen es gibt. Auch eine Begleitung und Beratung während des Fahrverbots gehört zu unserem Leistungsspektrum.

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Frist versäumt - was können Sie tun?

Der Faktor Zeit spielt im Bußgeldverfahren eine entscheidende Rolle. Denn Betroffene können den Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen gemäß § 67 Absatz 1 OWiG einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, also dem Datum auf dem gelben Brief (Postzustellungsurkunde) zu laufen.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann der Bescheid nicht mehr angefochten werden, da er Bestandskraft erlangt. Das heißt, dass der Bescheid nicht mehr mit dem Rechtsbehelf angegriffen werden kann. Das wiederum hat zur Folge, dass der Inhalt des Bescheids rechtskräftig wird und von der Behörde vollstreckt werden kann – und zwar unabhängig davon, ob der “richtig oder falsch” ist.

Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch hat jedoch aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Vollstreckung des Bußgeldbescheids wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Einspruch ausgesetzt.

Schließlich verbleibt bei einem Fristversäumnis noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 52 OWiG. Mit diesem Rechtsinstitut läßt sich eine unverschuldet versäumte Frist rückgängig machen. Für die Wiedereinsetzung gelten allerdings strenge Vorschriften. Sie muss vor allem unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes zögern, beantragt und begründet werden. Verlieren Sie keine Zeit und melden Sie sich sofort bei uns!

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Kosten im Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren können verschiedene Kosten entstehen. Die unmittelbar mit dem Verfahren verbundenen Kosten können sich im Einzelnen wie folgt zusammensetzen:

Das Bußgeld als solches ist der Betrag, der aufgrund des Verstoßes gegen die Verkehrsordnung verhängt wird und in der Höhe von der Art und Schwere des Verstoßes abhängt.

Gebühren und Auslagen fallen zusätzlich zum Bußgeld für das behördliche Verfahren. Die Verwaltung erhebt aktuelle Gebühren für die Verwaltung für den Erlassen eines Bußgeldbescheides in Höhe von 28,50 Euro. Dieser Betrag besteht aus der Bearbeitungsgebühr von 25 Euro und Auslagenpauschale für Porto und Versand von 3,50 Euro (§ 107 OWiG).  Zusätzlich können Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen entstehen.

Es entstehen Anwaltskosten, sofern Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren beauftragen. Die Anwaltskosten variieren nach Grundlage der Abrechnung und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. 

Von uns, der Verkehrsrechtskanzlei Sebastian Fitzer, dürfen Sie hinsichtlich der Kosten folgendes erwarten:

  • Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
  • Wir werden Sie transparent über die weiteren Kosten des Verfahrens informieren – Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen, für Ihr Recht zu kämpfen.
  • In einem aussichtslosen Fall werden wir Sie vor zusätzlichen Kosten schützen – in aussichtsreichen Fällen werden wir alles mögliche tun, um Sie vor den Folgen eines fehlerhaften Bußgeldbescheides zu bewahren.
  • Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns um die Abrechnung mit der Versicherung.
  • Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, aber das Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid empfehlenswert sein, werden wir eine faire Lösung finden.

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Das Verwarngeld

Das Verwarngeld ist unterhalb des Bußgeldes verortet. Im Verwarngeldverfahren stehen Punkte in Flensburg und Fahrverbote nicht zur Debatte. Die Kosten dafür sind auf 55 € begrenzt. Diese Kosten stehen unserer Erfahrung nach regelmäßig nicht im Verhältnis zu jenen Kosten des anwaltlichen Vorgehens. 

Achtung: Zu viele Verwarngelder können die Führerscheinstelle auf den Plan rufen. Das kann passieren, wenn die Ordnungsbehörde oder die Polizei der Führerscheinstelle den Fall zur Prüfung einer Beharrlichkeit (siehe unten) meldet. Verharmlosen Sie daher vermeintlich leichte Verstöße nicht.

Sollten Sie zum Thema Verwarngeld eine rechtlichen Rat wünschen, können Sie uns Ihren Fall selbstverständlich schnell und bequem mit unserem Online-Fallaufnahme-Tool über die Kategorie allgemeine Frage/sonstiger Verstoß übermitteln.

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Grundregeln, Beharrlichkeit und grobe Pflichtverletzung

Gleich am Anfang stellt die StVO die Grundregeln der ständigen Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme auf (§ 1 Absatz 1 StVO). Verkehrsteilnehmer sind zu deren Einhaltung verpflichtet, um die Gefährdung oder Schädigung anderer zu vermeiden.

Wiederholte Verkehrsverstöße können von den Ordnungsbehörden als Beharrlichkeit gewertet werden. Ein solches beharrliches Missachten der Vorschriften lässt auf die mangelnde Eignung des Uneinsichtsichtigen oder Unbelehrbaren zur Teilnahme am Straßenverkehr schließen. Beharrliche Pflichtverletzungen können nach § 25 Abs. 1 StVG mit einem Fahrverbot von einem bis drei Monaten geahndet werden. 

Auch eine grobe Pflichtverletzung kann nach § 25 Abs. 1 StVG mit einem Fahrverbot von einem bis drei Monaten geahndet werden. Dies Kriterium erfüllen Verletzung der StVO, die wegen Ihre besondere Schwere oder Gefährlichkeit als besonders schwerwiegend angesehen werden. Typische Fallbeispiele sind das Fahren mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder ohne gültige Fahrerlaubnis.

Sofern Sie in Neubrandenburg dem Vorwurf der Beharrlichkeit oder groben Pflichtverletzung ausgesetzt sind, sind Sie gut beraten, sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen.

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komplexe Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten benötigen den Rat eines Experten

Verstöße im Straßenverkehr können komplexe Überschneidungen mit verschiedenen Rechtsgebieten aufweisen und erfordern die Unterstützung eines Experten für Verkehrsrecht. Bei Unfällen oder Verstößen können zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren entstehen. Dabei steht dem Einzelnen oft die  Übermacht einer Versicherung und/oder des  Staates gegenüber. Daher ist es wichtig, ebenfalls einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zu engagieren. Eine erfolgreiche Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche oder strafrechtlicher Verteidigung beginnen mit der Wahrung der Waffengleichheit. Wir betrachten dies als eine der Grundvoraussetzungen für ein faires Verfahren.

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Was wir für Sie tun können

Mein Team und ich sind Experten für Verkehrsrecht in Neubrandenburg. Mit unserer Erfahrung erkennen wir schnell und zuverlässig, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Wir sind nicht nur persönlich für Sie in Neubrandenburg erreichbar, sondern beraten Sie von Anfang an fair und transparent auf höchstem fachlichem Niveau.

Unsere erste Einschätzung erhalten Sie in einer kostenlosen Erstberatung.

Wir werden Ihnen nur dann empfehlen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, soweit dies für Sie sinnvoll ist. Diese Frage lässt sich regelmäßig nicht allein anhand der juristischen Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs beantworten. Wir werden Ihnen ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid nur dann empfehlen, wenn unsere Kosten im Verhältnis zu den Ihnen drohenden Sanktionen und möglichen Langzeitfolgen stehen. 

Nicht zuletzt hat uns die Erfahrung aus über 12.500 Fällen gezeigt, dass die menschliche Komponente gerade in Zeiten zunehmender Anonymisierung immer wichtiger wird. Wir sind gern Ihr menschlicher Kompass im Meer der Informationsflut.

Lassen Sie uns Ihren Fall in einem vertraulichen Rahmen miteinander besprechen und eine zu Ihrer Situation passende Lösung finden. Dafür brauchen Sie nichts weiter tun, als uns Ihren Fall schnell und einfach online zu übermitteln.

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Ich helfe Ihnen!

schnell und verlässlich

ausgezeichnete Bewertungen

über 25 Jahre Erfahrung (> 12.500 Fälle)

kostenlose Erstberatung

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In 3 Schritten zu Ihrem Recht

Unser Ziel ist es, Sie schnell und zuverlässig über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und Ihre Ansprüche in effizienten Verfahren konsequent durchzusetzen. Wir nutzen moderne Kommunikationsmittel, um uns die Arbeit gegenseitig zu erleichtern und Sie jederzeit transparent über Fortschritte zu informieren. Ihren Fall prüfen wir kostenlos in drei Schritten:

1

Einfache Online-Fallprüfung

Sie schildern uns bequem Ihren Fall, indem Sie verständliche Fragen zu Ihrem Thema beantworten (max. 2 Min.).

2

Kostenlose telefonische Beratung

Wir rufen Sie innerhalb von 3 Stunden an, um Sie kompetent über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren.

3

Problem professionell lösen lassen

Sie entscheiden, wir machen! Wenn Sie uns Ihren Fall anvertrauen, kümmern wir uns um alles Weitere.

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